Gemeinnütziges Crowdfunding

Gemeinnützig bedeutet: „Dem allgemeinen Wohl dienend, nicht auf Gewinn ausgerichtet, sozialen Aufgaben dienend" [Duden]. Beim Gemeinnützigen Crowdfunding wird ein Projekt, das der Allgemeinheit dient, von der Allgemeinheit über Spenden realisiert. Spenden-Crowdfunding dabei handelt es sich um eine Spende, die von Herzen kommt - ohne materielle oder finanzielle Gegenleistung. Dabei liegt dem Spender die Förderung oder das ErmutigungsProjekt am Herzen. Sollte die Höhe der Spenden für eine spezielle Förderung oder ein ErmutigungsProjekt nicht erreicht werden, fließen alle Spenden voll und ganz in eines oder mehrere der unten aufgeführten gemeinnützigen Förderungen beziehungsweise ErmutigungsProjekte der gemeinnützigen Sirius Stiftung. Alle Mitwirkenden sind mit viel Freude dabei und setzen sich im HerzensDienst ein.

Von Herz zu Herz
Gemeinsam

Aktuelles Gemeinnütziges Crowdfunding Projekt: HealingClown

 

Durch Spenden, Schenken, Zustiften oder Vererben können Sie außerdem zu folgenden Förderungen und ErmutigungsProjekten beitragen:


Nationale Projekte:

Internationale Projekte:

 

 

 



Wenn Sie
für eines der nationalen oder internationalen Projekte spenden möchten, vermerken Sie bitte das entsprechende Schlüsslewort auf dem Überweisungsträger, damit Ihre Spende zugeordnet werden kann. Sind Projekte bereits beendet, für die noch Zuwendungen zur Verfügung gestellt werden, oder wenn kein Schlüsselwort angegeben ist, kommen diese voll und ganz anderen, gegebenenfalls neuen Förderungen oder ErmutigungsProjekten der gemeinnützigen Sirius-Stiftung zugute.

Spendenkonto:
Gemeinnützige Sirius Stiftung Raiffeisenbank Erkelenz IBAN DE78 3126 3359 3702 9950 18,

BIC:
GENODED1LOE (Steuernummer 121/5788/4740, Finanzamt Mönchengladbach)



Alle Förderungen und ErmutigungsProjekte über die Sirius-Stiftung sind gemeinnützig. Falls Sie es wünschen, erhalten Sie bei einem Betrag ab 200 Euro eine Spendenquittung.
Bitte vermerken Sie dazu Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger. Seit 2007 sind Spenden bis 200 € auch ohne Zuwendungsbescheinigung abzugsfähig, es reicht der Überweisungsbeleg.

Abbildungen: Pixabay (4)