Gemeinnütziges
Crowdfunding
Gemeinnützig
bedeutet: „Dem allgemeinen Wohl dienend, nicht auf Gewinn ausgerichtet,
sozialen Aufgaben dienend" [Duden]. Beim Gemeinnützigen Crowdfunding
wird ein Projekt, das der Allgemeinheit dient, von der Allgemeinheit über Spenden realisiert.
Spenden-Crowdfunding dabei handelt es sich um eine Spende, die von
Herzen kommt - ohne materielle oder finanzielle Gegenleistung. Dabei
liegt dem Spender die Förderung oder das ErmutigungsProjekt am
Herzen. Sollte die Höhe der Spenden für eine
spezielle
Förderung oder ein ErmutigungsProjekt nicht erreicht werden, fließen
alle
Spenden voll und ganz in eines oder mehrere der unten aufgeführten gemeinnützigen
Förderungen beziehungsweise ErmutigungsProjekte der gemeinnützigen
Sirius Stiftung. Alle Mitwirkenden sind mit viel Freude dabei und
setzen sich im HerzensDienst ein.
Von
Herz zu Herz
Aktuelles Gemeinnütziges Crowdfunding
Projekt:
HealingClown
Durch Spenden, Schenken, Zustiften
oder Vererben können Sie außerdem zu folgenden Förderungen und
ErmutigungsProjekten beitragen:
Nationale Projekte:
Internationale
Projekte:
Wenn Sie
für eines der nationalen oder internationalen Projekte spenden
möchten, vermerken Sie bitte das entsprechende Schlüsslewort auf dem
Überweisungsträger, damit Ihre Spende zugeordnet werden kann. Sind
Projekte bereits beendet, für die noch Zuwendungen zur Verfügung
gestellt werden, oder wenn kein Schlüsselwort angegeben ist, kommen
diese voll und ganz anderen, gegebenenfalls neuen Förderungen oder
ErmutigungsProjekten der
gemeinnützigen Sirius-Stiftung zugute.
Spendenkonto:
Gemeinnützige Sirius Stiftung
IBAN DE37 3706 9412 3702 9950 18 - BIC: GENODED1HRB (Steuernummer
121/5788/4740, Finanzamt Mönchengladbach)
Alle
Förderungen und ErmutigungsProjekte über die Sirius-Stiftung sind gemeinnützig. Falls Sie es
wünschen, erhalten Sie bei einem Betrag ab 300 Euro eine
Spendenquittung.
Bitte
vermerken Sie dazu Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger.
Spenden bis
300 € sind auch ohne Zuwendungsbescheinigung abzugsfähig, dem
Finanzamt reicht der Überweisungsbeleg.
Abbildungen: Pixabay (4)
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